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   BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97   

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https://dejure.org/1997,4223
BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97 (https://dejure.org/1997,4223)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 1 BvR 79/97 (https://dejure.org/1997,4223)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 1 BvR 79/97 (https://dejure.org/1997,4223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines niederländischen Scheidungsurteils nach deutschem Recht - Voraussetzungen für die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht - Gewährung von Beratungshilfe - Gewährung von Vorschüssen im Beratungshilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes im Scheidungsanerkennungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2040
  • FamRZ 1997, 735
  • Rpfleger 1997, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97
    Dazu ist sie auch aus Gründen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten (BVerfGE 93, 165 [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvR 552/91] ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97
    Daher ist es geboten, Vorkehrungen zu treffen, die auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten ermöglichen (BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97
    Dies ist vielmehr eine Frage der Anwendung und Auslegung des einfachen Verfahrensrechts und obliegt grundsätzlich der Entscheidung der dafür allgemein zuständigen Gerichte (BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ).
  • BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89

    Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Beratungshilfe auf deutsche

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97
    Nachdem die ordentlichen Gerichte dies zunächst abgelehnt hatten, wurde ihr aufgrund eines Beschlusses der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. August 1992 (2 BvR 1712/89) Beratungshilfe gewährt.
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

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  • OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist im Familienverfahren:

    Folglich ist sie auch mit dem Gebot, dem unbemittelten Beteiligten einen weitgehend gleichen Zugang zum Rechtsmittelverfahren zu eröffnen (vgl. BVerfG FamRZ 1997, 735), vereinbar.
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